STEINPROFI GmbH

Natursteinhandel & Verlegung

von Natursteinen und Betonmaterialien

Zusätzliche Bedingungen für Verlegung von Pflaster und Platten in gebundener Ausführung

Stand 01.01.2025

Unsere Preisangaben sind netto, zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Wir verweisen auf das Merkblatt MFF geb.

Sämtliche Materialen sind bauseits fix- und fertig dem Verleger am Einsatzort zur Verfügung zu stellen. Ebenso Wasser und Strom.

Die Verlegung erfolgt auf einem wasserdurchlässigen Untergrund. Die Prüfung ob der bauseits erbrachte Untergrund geeignet ist, unterliegt dem Auftraggeber. Der Untergrund muss frei von Verunreinigungen sein.

Die Pflaster und Platten werden hammerfest verlegt und nicht abgerüttelt.
Für die Verlegung muss bauseits der Bettungsmörtel immer frisch gestellt werden.
Nach dem Versetzten der Steine darf mindestens 48 – 72 Stunden der Belag nicht begangen werden.

Wir weisen darauf hin, dass selbst bei Reinigung mit Schwammputzmaschine oder Schwammbrett es zu einem Schleier auf der Oberfläche kommen kann. Dieser wird im Regelfall nach einer entsprechenden Witterungsperiode durch Frost und sauren Regen entfernt. Sollte dem Auftraggeber dies nicht ausreichend sein, muss die Fläche chemisch gereinigt werden. Dies bedeutet Mehrkosten, welche wir Ihnen auf Wunsch gerne anbieten können.

Zusätzliche Nebenarbeiten, wie Baustellenabsicherung, Schutzvorrichtungen, Winterbaumaßnahmen, Aufräumarbeiten vor der Verfugung, die Fremdabfall- oder Schuttentsorgung, Ausblasen oder Freistemmen von Fugen und säubern der Pflasterfläche von untypischen Verunreinigungen (z. B. Altölflecken) vor dem Verfugen sind nicht Bestandteil des Angebots. Für vorgenannte und andere unvorhergesehene Nebenarbeiten, sowie für nicht von uns zu vertretene Wartezeiten, gilt die Abrechnung nach Stunden als vereinbart.

Wir weisen darauf hin, dass wegen des Abbindeverhaltens von Zementmörtel eine andauernde Bodentemperatur von mindestens +5° Celsius bei Beginn der Einschlämmarbeiten bis zur Endfestigung der Zementschlämme vorhanden sein muss. Es sind hierbei die üblichen Abbindezeiten von Zementmörtel zu beachten. Sollte die verfugte Fläche vor der vom Hersteller vorgegebenen Abbindezeit dem Verkehr frei gegeben werden, entbindet dies uns von der Gewährleistung. Die verfugte Fläche muss durch den Auftraggeber für Fußgänger und Kraftverkehr abgesperrt werden.

Die fertig verfugte Fläche muss bauseits – gemäß den Herstellervorschriften des Mörtellieferanten – nachbehandelt (geschützt / gewässert) werden.

Wir weisen darauf hin, dass vor der Verarbeitung von gebrauchten Pflastersteinen diese vorher komplett gewaschen sein müssen, damit eine Flankenhaftung des Mörtels stattfindet.

Dehnfugen müssen nach DIN 18318 ausgeführt werden. Sollte dies nicht während der Verfugung/Verlegung möglich sein, muss dies zwingend vom Auftraggeber nach Fertigstellung ausgeführt werden. Auf Wunsch können wir hierfür ein Angebot erstellen.

Wassereinläufe etc. sind vor Beginn unserer Einschlämmarbeiten von Ihnen zu verschließen, so dass Eindringen der Zementschlämme in den Kanal vermieden wird. Hoch- und Straßenabläufe, Entwässerungsrinnen, Schieberkappen, Beton- oder Gussabflussrinnen sind von unserem Auftraggeber vor Ausführung der Schlämmarbeiten so zu sichern, dass ein Eindringen von Schlämmen in die v. g. Bauwerksteile nicht möglich ist. Sollte dies von Ihnen nicht sorgfältig ausgeführt sein, lehnen wir jegliche Verantwortung von Verschmutzung der Bauwerksteile ab, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruht.

Die Verpackungen des Mörtels (Säcke, Folie, Platten usw.) sind im Besitz des Auftraggebers und werden von uns an einer Stelle gelagert.

Achtung: die verlegte Fläche muss vom Auftraggeber vor der Verfugung abgenommen werden. Nachträgliche Reklamationen können nach dem verfugen nicht mehr - ohne Kostenübernahme - behoben werden.

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