STEINPROFI GmbH

Natursteinhandel & Verlegung

von Natursteinen und Betonmaterialien

Verlegebedingungen

Stand 10.05.2015

Der nachstehend beschriebene Leistungsumfang bei Verlegearbeiten gilt unabhängig davon, ob die Stoffe oder Bauteile von uns, von unserem Auftraggeber, oder von dritter Stelle geliefert werden.

Den Preisen liegen volle Wochenleistungen zugrunde. Eine Teilung des Gesamtauftrages in Leistungsabschnitte, die kleiner als Wochenleistungen sind, bedingt Mehrkosten, die verrechnet werden müssen.

Höhe und Richtung wird bauseits an allen notwendigen Punkten vorgegeben.

Für das Verlegen von Einfassungen aller Art in Bögen bis zu einem Radius von 30 m muss ein Zuschlag von 25 % auf den Verlegepreis berechnet werden, auch wenn im Leistungsverzeichnis keine Position hierfür vorgesehen ist.

Im Verlegepreis nicht enthalten ist das Zuarbeiten oder Schneiden von Pflaster, Platten, Betonformsteinen, sowie Bord- und Einfassungssteine aus Naturstein oder Beton, einschl. Bearbeiten der Passstücke, z. Bsp. an Kanten, Anschlüssen bei Einbauten, Aussparungen und dergleichen. Sollten Bordsteine oder Zeilen geschalt ausgeführt werden, wird dies extra berechnet (Zulage) Schalungsmaterial muss bauseits gestellt werden.

Diese Leistungen werden von uns gesondert abgerechnet. Sämtliche Zuschlagsstoffe wie Bettungs- und Verfugmaterial, Strom und Wasser sind uns bei Bedarf unmittelbar frei Verwendungsstelle kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Planum mit Flucht- und Höhenangaben (mind. alle 20 m), vorgesehene Radien ausgesteckt.

Die Ausführung unserer Leistungen erfolgt auf der Grundlage der VOB/B.

Im Preis ebenfalls nicht enthalten sind die Ausführungen von Erdarbeiten, Korrekturen am Unterbau, Abladen, Verteilen und Auslegen von Stoffen und Bauteilen, Transporte (auch kurzer Zwischentransport) von Stoffen und Bauteilen innerhalb der Baustelle (z. Bsp. Transport auf Böschungen, auf Gerüste in Innenhöfe, in Räume, Verteilen von Beton, falls er durch den Transportmischer nicht in Schluchten ausgezogen wird oder werden kann, Verteilen von Sand oder Pflaster innerhalb der Pflasterfläche) Mischen von Beton und Mörtel auf der Baustelle, Vorhalten von Gerüst- und Schalmaterial. Einläufe müssen bei Verfugungsarbeiten abgedichtet sein. Nachbehandlung von Beton.

Für Verfugungsarbeiten mit Zementmörtel oder Kunstharzmörtel, sowie bei Verlegung in Beton gelten zusätzliche Verlegebedingungen, die separat zur Verfügung gestellt werden.

Sämtliche bauseits gestellten Zuschlagstoffe müssen für den Einsatzzweck geeignet sein, eine Eignungsprüfung können wir auf der Baustelle nicht durchführen. Sollte es durch nicht ordnungsgemäße Eigenschaften der Zuschlagstoffe zu Bauschäden kommen, lehnen wir eine Schadensbehebung durch uns ab.

Technisch richtige Geräte, wie Radlader, Rüttelgerät, Nasssäge mit Sägeblatt, Zwickmaschine sowie Wasser, Strom und Energieversorgung sind uns bei Bedarf bauseits in unmittelbarer Nähe der Verwendungsstelle kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

Werden vom Auftraggeber zu erbringende Vorleistungen oder Beihilfen nur ungenügend oder nicht rechtzeitig erbracht, so werden alle Folgekosten (z. Bsp. Stillstandszeiten, Ausführung von Erdarbeiten oder Transporten durch uns, Betonmehrverbrauch) berechnet.

Unsere Verlegekräfte arbeiten ausschließlich nach Anweisung und Maßgabe der örtlichen Bauleitung. Die Baustellenabsicherung obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.

Ein höhengerechter, ausreichend verdichteter und ausreichend tragfähiger (gemäß den Regeln der RSTO) Unterbau ist uns vor Aufnahme unserer Leistung zu übergeben. Eine Prüfung des Unterbaus (z. Bsp. Standfestigkeit, Tragfähigkeit, Frostsicherheit, planmäßige Höhenlage, Eignung usw.) erfolgt durch uns nicht. Unaufgeforderte Unterweisung über evtl. gefährdete Kabel und Leitungen.

Ausführungs- und Fertigstellungstermine können nur mit unserer Zustimmung vereinbart werden. Änderungen des vorbeschriebenen Leistungsumfanges müssen von uns schriftlich bestätigt werden.

Die Abrechnung für die Verlegung erfolgt nach gemeinsamen Aufmaß. Entgegen der DIN 18299/5 bestehen wir darauf unsere erbrachten Leistungen vor Ort gemeinsam mit unserem Auftraggeber aufzumessen. Abweichend von VOB/B sind unsere Rechnungen für die Verlegung innerhalb 18 Tagen, netto, ohne Abzug
zahlbar. Unser Angebot ist freibleibend.

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